Bautechnische Gutachten bei Baumängel,   Bauschäden und bautechnische Fragen

Baumängel oder Bauschäden, besonders an neuen oder renovierten Gebäuden sind nie eine angenehme Sache, zumal es meist um recht hohe Streitwerte geht.

Die Auftraggeber finden es nicht in Ordnung für ihr Geld keine fachgerechte Leistung zu bekommen und halten die Zahlungen zurück, die Auftragnehmer halten ihre Leistung für völlig in Ordnung, oder meinen die Schäden sind durch Eigenleistung der Auftraggeber oder falsche Planung etc. entstanden.

Die Möglichkeiten für Uneinigkeiten sind nahezu unbegrenzt. Nicht selten hängen an derartigen Streitigkeiten die Existenzen ganzer Betriebe mit zahlreichen Mitarbeitern, aber auch einem Häuslebauer kann ein solcher Streit viel Geld und vor allem Nerven kosten.

Es gibt aber auch einfache Nachbarschaftstreitigkeiten: z. B. die feuchte Mauer durch eine defekte Dachrinne des Nachbarn.

Nicht selten kommt es beim Auftreten von Schäden und Mängeln an Gebäuden und baulichen Anlagen zu lang-wierigen Streitigkeiten. Diese enden dann sehr oft vor Gericht.

Hier ist für den Bausachverständigen ein umfangreiches Betätigungsfeld. Dies beginnt bei der Erstellung von Privatgutachten, die falls es nicht zu einer Einigung kommt, als Grundlage für eine Klageerhebung dienen können.

Im Rahmen von Gerichtsverfahren ergeben sich oft weitere Unstimmigkeiten, welche dann durch die Beauftragung eines  Sachverständigen durch das Gericht begutachtet werden. Hier dient das Gutachten den Richtern als Grundlage für die Entscheidungsfindung.

Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Feststellung des Schadensumfanges nach  Hagel, Sturm, Hochwasser, Brand, Verkehrsunfällen "mit Gebäudebeteiligung" usw.. Auftraggeber sind hier in der Regel Versicherungen, aber auch Versicherungsnehmer um eine bessere Verhandlungsgrundlage mit ihrer Versicherung zu haben.


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